BayObLG - 19.01.1981 (Allg.Reg. 103/80) - DRsp Nr. 1993/1557
BayObLG, vom 19.01.1981 - Aktenzeichen Allg.Reg. 103/80
DRsp Nr. 1993/1557
»1. Der Vermieter kann grundsätzlich die Beseitigung einer ohne seine Zustimmung vom Mieter angebrachten CB-Dachfunkantenne verlangen.2. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Duldung einer ohne Zustimmung des Vermieters errichteten Dachfunkantenne, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, daß die Anbringung von Dachantennen nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters gestattet ist, es sei denn, daß der Vermieter auf Grund der Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben seine Zustimmung nicht hätte verweigern dürfen.«