BayObLG - 23.01.1984 (RE-Miet 14/83) - DRsp Nr. 1992/7204
BayObLG, vom 23.01.1984 - Aktenzeichen RE-Miet 14/83
DRsp Nr. 1992/7204
Die "Kappungsgrenze" des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3MHG i.d.F. des Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20.12.1982 ist auch auf ein dem Mieter nach dem 1.1.1983 zugegangenes Mieterhöhungverlangen anzuwenden, durch welches eine Mieterhöhung erstmals nach dem Wegfall einer Preisbindung verlangt wird.