I. 1. Die Beklagten sind aufgrund Mietvertrags vom 3.12.1979 seit 15.12.1979 Mieter einer Wohnung im Anwesen der Klägerin in Nürnberg, ... . Unter § 4 Nr. 1 des Mietvertrags ist vereinbart, daß der Mietzins monatlich 349,10 DM und die Gesamtmiete einschließlich Betriebskosten gemäß Nrn.2 und 3 470,- DM beträgt. § 4 Nr. 2 (in der am Ende des Mietvertrags stehenden Neufassung) lautet:
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