I. Der klagende Mieterverein verlangt aus abgetretenem Recht die Rückzahlung von Mietzinserhöhungen, die der Beklagte als Vermieter von Staatsbedienstetenwohnungen wegen Modernisierungsmaßnahmen gefordert hat.
Der Beklagte ist Eigentümer einer Wohnanlage, die mit Wohnungsfürsorgemitteln geförderte und an Beschäftigte des Freistaats Bayern vermietete Wohnungen umfaßt. In den Jahren 1990 bis 1992 ließ der Beklagte die Heizungsanlage erneuern sowie von Öl auf Erdgas umstellen, die einfach verglasten Holzverbundfenster gegen isolierverglaste Fenster mit Wärmedämmung austauschen und einen wärmedämmenden Außenputz anbringen.
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