BayObLG - Beschluß vom 26.07.1989 (RE-Miet 5/88) - DRsp Nr. 1992/6769
BayObLG, Beschluß vom 26.07.1989 - Aktenzeichen RE-Miet 5/88
DRsp Nr. 1992/6769
»1. Ein Rechtsentscheid ergeht nicht, wenn die vorgelegte Rechtsfrage für die Entscheidung des Berufungsrechtsstreits unerheblich ist (Anschluß an BayObLGZ 1987, 36). In der Regel ist es unerheblich, ob eine Räumungsklage nach geschehener Räumung als unzulässig oder als unbegründet abgewiesen ist.2. Führt der Gerichtsvollzieher eine Zwangsräumung durch und weist den Vermieter in den Besitz der Mieträume ein, so ist dadurch der Rückgabeanspruch des Vermieters auch gegen einen Mitmieter erfüllt, der die Mieträume nicht mehr in Mitbesitz hat.«
Normenkette:
3. MRÄndG Art. 3 Abs. 1;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Mietrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.