Auf die durch die Streithelfer eingelegte Revision der Beklagten wird das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 13. Dezember 2018 aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aurich vom 22. Januar 2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten der Streithelfer, trägt der Kläger.
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