LG Mannheim - Urteil vom 08.10.1999
4 S 93/99
Normen:
BGB § 539 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)707b
WuM 2000, 185
WuM 2000, 185

Beeinträchtigung des Mietgebrauchs durch eine nahe gelegene Großbaustelle

LG Mannheim, Urteil vom 08.10.1999 - Aktenzeichen 4 S 93/99

DRsp Nr. 2003/16766

Beeinträchtigung des Mietgebrauchs durch eine nahe gelegene Großbaustelle

»Die Regelung des § 539 BGB ist weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar, wenn der Mieter beim Abschluss des Mietvertrags zwar weiß, dass in unmittelbarer Nähe der Wohnung alsbald eine Großbaustelle errichtet wird, er aber Dauer und Ausmaß der hierdurch bedingten Beeinträchtigung des Mietgebrauchs nicht übersehen kann.«

Normenkette:

BGB § 539 ;
Fundstellen
DRsp I(133)707b
WuM 2000, 185
WuM 2000, 185