Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 30. März 2022 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen.
Das Sozialgericht hat auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit ist die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung und ob der Rechtstreit durch Klagerücknahme der Klägerin erledigt ist.
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