OLG Saarbrücken - Urteil vom 18.12.2008
8 U 672/07
Normen:
BGB § 548 Abs. 1;
Fundstellen:
NJW-RR 2009, 1024
NZM 2009, 485
OLGReport-Saarbrücken 2009, 191
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 11.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 275/07

Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters bei späterer Entstehung von Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.12.2008 - Aktenzeichen 8 U 672/07

DRsp Nr. 2009/5389

Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters bei späterer Entstehung von Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache

Die Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB wird auch dann mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält, in Lauf gesetzt, wenn die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen.

Tenor:

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11.12.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 16 O 275/07 - teilweise abgeändert:

Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegen die Klägerin weder ein Anspruch auf Erstattung des Mietausfalls während der Rückbauphase betreffend die ehedem von der Klägerin angemieteten Geschäftsräume in der <Straße, Nr. 9>, <PLZ, Ort>, noch ein Anspruch auf Schadensersatz im Fall der Mietminderung durch die übrigen Mieter während der Umbauphase zusteht.

II. Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin 20% und der Beklagte 80%.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000,-- € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 548 Abs. 1;

Gründe:

A.