Begriff der Wohnfläche; Minderung der Vergütung wegen Abweichung von der geschuldeten Wohnfläche
BGH, Urteil vom 11.07.1997 - Aktenzeichen V ZR 246/96
DRsp Nr. 1997/7223
Begriff der Wohnfläche; Minderung der Vergütung wegen Abweichung von der geschuldeten Wohnfläche
»a) Der Begriff "Wohnfläche" ist auslegungsbedürftig.b) Ist die Wohnfläche einer Dachgeschoßwohnung mehr als 10 % kleiner als nach dem Werkvertrag geschuldet, so liegt hier ein Fehler vor, der den Erwerber zur Minderung der Vergütung berechtigt, auch wenn die Größe nicht zugesichert war.«