LG Frankfurt/M. - Urteil vom 27.09.1985 - 2/12 O 542/84 -,
Begriff des Altvertrages; Wirksamkeit eines Aufrechnungsverbots
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.12.1986 - Aktenzeichen 1 U 238/85
DRsp Nr. 2001/10119
Begriff des Altvertrages; Wirksamkeit eines Aufrechnungsverbots
1. Ein Mietvertrag ist auch dann als Altvertrag i.S. von § 28AGBG zu behandeln, wenn er vor Inkrafttreten des AGB abgeschlossen wurde und die Mietvertragsparteien von einem ihnen nach dem Mietvertrag eingeräumten Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht haben.2. Ein formularmäßig vereinbartes Aufrechnungsverbot verstößt auch für den Fall, daß es noch nach Beendigung des Mietvertrages gelten soll, nicht gegen § 9AGBG.