OLG Düsseldorf - Beschluss vom 27.05.2009
VI-3 Kart 29/08 (V)
Normen:
EnWG § 110 Abs. 1;
Vorinstanzen:
BGH, - Vorinstanzaktenzeichen EnVZ 34/09

Begriff des Objektnetzes i.S. von § 110 EnWG

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2009 - Aktenzeichen VI-3 Kart 29/08 (V)

DRsp Nr. 2009/21319

Begriff des Objektnetzes i.S. von § 110 EnWG

Das von dem Eigentümer eines Einkaufszentrums betriebene Niederspannungsnetz, mit dem Mieter und Geschäftsinhaber des Einkaufszentrums mit Strom versorgt werden, ist kein privilegiertes Objektnetz i.S. von § 110 EnWG.

Tenor:

Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 23. Januar 2008 - BK 6-07-037 - wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der gegnerischen Bundesnetzagentur und der weiter beteiligten Antragstellerin zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 20.000 € festgesetzt.

Normenkette:

EnWG § 110 Abs. 1;

Gründe:

A.

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob dem Energieversorgungsnetz eines Einkaufszentrums Objektnetzcharakter zukommt. Der betroffene Beschwerdeführer ist Eigentümer des im in X eröffneten Einkaufszentrums Y, das auf einer Fläche von ca. qm über mehr als verschiedene Einzelhandelsgeschäfte, Gastronomiebetriebe und zwei große Verbrauchermärkte verfügt.

. . .