Die Klägerin ist ein Energieversorgungsunternehmen; die Beklagte erstellt und vertreibt unter anderem Computerprogramme für die Energiewirtschaft. Dazu gehört das EAS Energieabrechnungssystem mit den Komponenten EAS-TAR Tarifabrechnung und EAS-ZVW Zählerverwaltung. Beide Programme dienen der Abwicklung der Geschäfte mit den Beziehern von Energie.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|