I. Der Kläger begehrt als Vermieter von dem Beklagten als Mieter die Räumung und Herausgabe einer von diesem bewohnten Zweizimmer-Wohnung mit großer Dachterrasse in Berlin.
Er hat diese Wohnung durch Anwaltsschreiben wegen Eigenbedarfs gekündigt und dazu u. a. ausgeführt.
"Zur Begründung weise ich daraufhin, daß mein Mandant die Absicht hat, mit seiner zukünftigen Ehefrau und seinem und ihren Kindern die derzeit von seiner Mutter bewohnte Wohnung (folgt die Anschrift) zu beziehen. Aus diesem Grunde soll seine Mutter die jetzt von Ihnen genutzte Wohnung übernehmen.
Ein anderer Wohnraum steht ihm derzeit weder für sich noch für seine Mutter zur Verfügung, noch kann er absehen, daß dies in Zukunft der Fall sein wird.
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