LG Bielefeld - Urteil vom 10.03.1982
2 S 429/81
Normen:
MHG § 2 ;
Vorinstanzen:
AG Halle (Westfalen), vom 24.09.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 2 C 64/81

Begründung eines Mieterhöhungsverlangens

LG Bielefeld, Urteil vom 10.03.1982 - Aktenzeichen 2 S 429/81

DRsp Nr. 2001/7468

Begründung eines Mieterhöhungsverlangens

1. In einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens ist der zum Zeitpunkt des Zustimmungsverlangens bestehende Mietspiegel und nicht derjenige zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung geltende zugrunde zu legen. 2. Für umfassend modernisierte Altbauwohnungen, die an Komfort und Ausstattung einem Neubau gleichstehen, wird, wie sich aus vielen Mietspiegeln ergibt, nicht der gleiche Mietzins wie für einen Neubau gezahlt.

Normenkette:

MHG § 2 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung ist zulässig und hat Erfolg, soweit sie nicht zurückgenommen worden ist.

Zwar hat die Beklagte in der Berufungsbegründung einen bestimmten Antrag nicht angekündigt, es ist jedoch auch keine Beschränkung der Anfechtung des amtsgerichtlichen Urteils ersichtlich, so dass das Urteil als insgesamt angegriffen gelten muss. Damit ist der für die Zulässigkeit der Berufung erforderliche Beschwerdewert erreicht.