OLG München - Beschluss vom 29.01.2019
18 U 2778/17
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 11.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 26 O 24222/11

Beitritt zu einer als Partnerschaftsgesellschaft betriebenen Sozietät von Rechtsanwälten

OLG München, Beschluss vom 29.01.2019 - Aktenzeichen 18 U 2778/17

DRsp Nr. 2020/1184

Beitritt zu einer als Partnerschaftsgesellschaft betriebenen Sozietät von Rechtsanwälten

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 11.07.2017, berichtigt mit Beschluss vom 11.08.2017, Aktenzeichen 26 O 24222/11, wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München I ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leisten.

4.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 332.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 522 Abs. 2;

Gründe

I.

1. 2. a) b) c) d) e) f)