Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 11.07.2017, berichtigt mit Beschluss vom 11.08.2017, Aktenzeichen
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München I ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leisten.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 332.000,00 € festgesetzt.
I.
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