I. Auf Antrag der weiteren Beteiligten zu 1 ordnete das Amtsgericht Dresden am 7. Dezember 1999 die Zwangsverwaltung der vorbezeichneten Grundstücke an, welche einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus den weiteren Beteiligten zu 2 a) und 2 b) gehören. Diese Grundstücke dienen dem Betrieb eines Campingplatzes nebst daraufstehenden Ferienhäusern, Bungalows, Gaststätte und Nebengebäuden. Zum Verwalter wurde der als Rechtsanwalt tätige Rechtsbeschwerdeführer bestellt. Er verpachtete die von ihm zwangsverwalteten Gesellschaftsgrundstücke am 25. Januar 2000 mit Wirkung vom 1. Februar 2000 an den weiteren Beteiligten zu 2 a). Aufgrund einer Verständigung vom 22. Mai 2000 wurden in die Verpachtung rückwirkend auch die von dem Beteiligten zu 2 b) und seiner Familie bewohnten Bungalows Nr. 4 und 5 auf dem Grundstück Bestandsverzeichnis Nr. 3 einbezogen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|