Die Beklagten sind die Erben des am 19. Februar 1997 verstorbenen J. R. ; sie haben das ursprünglich gegen diesen gerichtete, in der Revisionsinstanz wegen seines Todes ausgesetzte Verfahren wieder aufgenommen.
Die klagende Bank hatte der Betreiberin des Berggasthofes "R. " einen Kontokorrentkredit in Höhe von insgesamt 2,4 Mio. DM gewährt. Die Forderung war durch entsprechende Buchgrundschulden in den Grundbüchern der zu dem Anwesen gehörenden Grundstücke gesichert. Auf Wunsch der Betreiberin erhöhte die Klägerin den Kreditrahmen gegen eine entsprechende Absicherung durch weitere Grundschulden auf diesen Grundstücken auf insgesamt 3,8 Mio. DM, nachdem ihr ein von J. R. erstelltes Wertgutachten vorgelegt worden war. In dem Schätzgutachten vom 21. Mai 1992 hatte J. R. den Gesamtwert des Anwesens einschließlich aller dazugehörigen Grundstücke auf 12,5 Mio. DM bewertet. Dabei war er davon ausgegangen, daß drei Grundstücke Bauerwartungsland seien.
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