Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21. Mai 2015 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
Streitwert: 4.868,52 €.
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die mit der Revision geltend zu machende Beschwer von über 20.000 € nicht erreicht ist (§
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