Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 30. Oktober 2020 wird verworfen.
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Beklagten haben der Kläger zu 1 15 % und die Klägerin zu 2 85 % zu tragen. Die Kläger tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Wert: bis 500 €
I.
Die Parteien streiten um die Erteilung von Nebenkostenabrechnungen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|