Die Kläger, eine Erbengemeinschaft, vermieteten den Beklagten durch schriftlichen Vertrag vom 30. September 1976 die Haus- und Hoffläche des Grundstücks H Straße 39 in W mit den im Erdgeschoß angrenzenden beiden Räumen einschließlich Untergeschoß zu einem im voraus zu zahlenden monatlichen Mietzins von 500,-- DM, für den eine Wertsicherungsklausel vereinbart ist. Danach betrug im Jahr 1984 der monatliche Mietzins für das Hausgrundstück 547, 20 DM und für den unstreitig mitvermieteten Anbau 136, 80 DM. Neben der Beschreibung des Mietobjekts und der Festlegung des Mietzinses hat der knapp gefaßte Vertrag folgenden Wortlaut:
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|