Die Beklagte ist Eigentümerin des Europa-Centers in Berlin. Unter dem 3. August 1979 schlossen die Parteien einen schriftlichen Mietvertrag, aufgrund dessen dem Kläger im Untergeschoß ca. 700 qm und im Erdgeschoß ca. 50 qm zum Betrieb einer "Diskothek mit Restauration" zum 1. April 1980 für die Dauer von zehn Jahren zu einem monatlichen Mietzins von 17.500,-- DM zuzüglich Mehrwertsteuer überlassen werden sollten. In den zusätzlichen Vereinbarungen zum Mietvertrag ist unter Position X. geregelt, welche Arbeiten und Baumaßnahmen die Parteien auszuführen haben. Die Beklagte sollte danach die erforderlichen Notausgänge erstellen (Nr. 7).
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