Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 543 ZPO abgesehen.
Die Kammer hat Beweis erhoben durch Vernehmung der Zeugen ... und ... . für das Ergebnis der Beweisaufnahme wird auf das Protokoll vom 11. November 1993 Bezug genommen.
Die Berufung ist zulässig und begründet.
Die Klägerin hat gemäß § 549 Abs. 2 BGB einen Anspruch gegen den Beklagten auf Zustimmung zur Untervermietung des im Tenor bezeichneten Teils der von der Klägerin gemieteten Wohnung an den Zeugen ... und seine Ehefrau, die dort mit ihrem Kind ... einziehen wollen.
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