LG Hamburg - Urteil vom 16.12.1993
334 S 77/93
Normen:
BGB § 549 Abs. 2 ;
Fundstellen:
WuM 1994, 203
Vorinstanzen:
AG Hamburg, vom 29.04.1993 - Vorinstanzaktenzeichen C 142/93

Berechtigtes Interesse an der Untervermietung

LG Hamburg, Urteil vom 16.12.1993 - Aktenzeichen 334 S 77/93

DRsp Nr. 2001/7474

Berechtigtes Interesse an der Untervermietung

Das Bestreben einer Mieterin, nach dem Ableben ihres Ehemannes durch Untervermietung eines Teils der von ihr bewohnten Wohnung ihre finanzielle Situation zu verbessern und ihr Angewiesensein auf Zuwendungen aus dem Freundeskreis zu verringern, stellt ein berechtigtes Interesse i.S. von § 549 Abs. 2 BGB darf.

Normenkette:

BGB § 549 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 543 ZPO abgesehen.

Die Kammer hat Beweis erhoben durch Vernehmung der Zeugen ... und ... . für das Ergebnis der Beweisaufnahme wird auf das Protokoll vom 11. November 1993 Bezug genommen.

Entscheidungsgründe:

Die Berufung ist zulässig und begründet.

Die Klägerin hat gemäß § 549 Abs. 2 BGB einen Anspruch gegen den Beklagten auf Zustimmung zur Untervermietung des im Tenor bezeichneten Teils der von der Klägerin gemieteten Wohnung an den Zeugen ... und seine Ehefrau, die dort mit ihrem Kind ... einziehen wollen.