LG Mannheim - Urteil vom 30.04.1997
4 S 142/96
Normen:
BGB § 549 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
AG Mannheim, vom 21.06.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 16 C 10133/96

Berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung

LG Mannheim, Urteil vom 30.04.1997 - Aktenzeichen 4 S 142/96

DRsp Nr. 2001/10219

Berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung

Ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung seiner Wohnung besteht nicht, wenn er diese während wiederholter Abwesenheit "in guten Händen" wissen will.

Normenkette:

BGB § 549 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung ist unbegründet. Zutreffend hat das Amtsgericht einen Anspruch der Klägerin auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung und dementsprechend auch den mit der Klage geltend gemachten und im Berufungsverfahren erweiterten Schadensersatzanspruch verneint.

1.

Denn die Klägerin hat kein berechtigtes Interesse im Sinne des § 549 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 BGB.