Auf die Revision des Klägers werden das Urteil der Zivilkammer 51 des Landgerichts Berlin vom 29. November 2007 und das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 23. Mai 2007 aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Insolvenzschuldners in der Beklagten durch Kündigung vom 29. Juni 2006 beendet ist.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Von Rechts wegen
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