Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin - Zivilkammer 63 - vom 30. Januar 2018 aufgehoben, soweit zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist.
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Spandau vom 16. März 2017 wird (insgesamt) zurückgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen.
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