OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.12.2003
I-10 U 184/02
Normen:
BGB § 547a Abs. 1 (a.F.) ;
Fundstellen:
NZM 2004, 260
ZMR 2004, 257

Berufung des Vermieters auf im Abnahmeprotokoll nicht festgehaltene Mängel; Rechte des Vermieters nach Verjährung des Wegnahmeanspruchs des Mieters

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2003 - Aktenzeichen I-10 U 184/02

DRsp Nr. 2004/15096

Berufung des Vermieters auf im Abnahmeprotokoll nicht festgehaltene Mängel; Rechte des Vermieters nach Verjährung des Wegnahmeanspruchs des Mieters

»1. Der Vermieter kann sich im nachhinein nicht mehr auf bestehende Mängel berufen, wenn diese in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll nicht festgehalten sind, obwohl der Vermieter die Mängel hätte wahrnehmen können. 2. Einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll steht es nach den Grundsätzen des kaufmännischen Bestätigungsschreibens gleich, ob eine Mietpartei unmittelbar nach Durchführung einer gemeinsamen Begehung die aus ihrer Sicht wechselseitig getroffenen Abreden bestätigt und die andere Partei nicht rechtzeitig widerspricht.