LG Wiesbaden - Urteil vom 26.10.1992
1 S 525/91
Normen:
GKG § 16 ; MHG § 2 ; ZPO §§ 3, 511a ;
Fundstellen:
WuM 1993, 470
Vorinstanzen:
AG Wiesbaden, vom 07.10.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 98 C 672/91

Berufungsbeschwer bei Klage auf Zustimmung zu einem Mietverhöhungsverlangen

LG Wiesbaden, Urteil vom 26.10.1992 - Aktenzeichen 1 S 525/91

DRsp Nr. 2001/10240

Berufungsbeschwer bei Klage auf Zustimmung zu einem Mietverhöhungsverlangen

Wert des Streitgegenstandes und Berufungsbeschwer bei einer Klage auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung sind grundsätzlich nach dem dreifachen Jahresbetrag der Mieterhöhung, bei vorheriger Beendigung des Mietverhältnisses aber nur nach der Restlaufzeit zu bemessen.

Normenkette:

GKG § 16 ; MHG § 2 ; ZPO §§ 3, 511a ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen

Entscheidungsgründe: