AG Berlin-Charlottenburg, vom 02.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 237 C 302/13
LG Berlin, vom 11.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 18 S 413/13
Beschaffenheitsvereinbarung zur Wohnungsgröße bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages mit Abweichungen bis zu 10 % hinsichtlich Mieterhöhung
BGH, Urteil vom 18.11.2015 - Aktenzeichen VIII ZR 266/14
DRsp Nr. 2016/473
Beschaffenheitsvereinbarung zur Wohnungsgröße bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages mit Abweichungen bis zu 10 % hinsichtlich Mieterhöhung
a) Die bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages getroffene Beschaffenheitsvereinbarung zur Wohnungsgröße ist - und zwar auch bei Abweichungen von bis zu 10 % - nicht geeignet, die bei einer späteren Mieterhöhung zu berücksichtigende Größe der Wohnung durch einen von den tatsächlichen Verhältnissen abweichenden fiktiven Wert verbindlich festzulegen (Aufgabe der Senatsrechtsprechung, zuletzt Senatsurteil vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 205/08, NJW 2009, 2739 Rn. 10, 13 mwN). Vielmehr ist jede im Wohnraummietvertrag enthaltene, von der tatsächlichen Wohnungsgröße abweichende Wohnflächenangabe für die Anwendbarkeit des § 558BGB und die nach dessen Maßstäben zu beurteilende Mieterhöhung ohne rechtliche Bedeutung. Maßgeblich für den nach dieser Bestimmung vorzunehmenden Abgleich der begehrten Mieterhöhung mit der ortsüblichen Vergleichsmiete ist allein die tatsächliche Größe der vermieteten Wohnung.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Mietrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.