Die Kläger schlossen am 21./30. September 1993 unter der Bezeichnung GbR H & Partner mit der Beklagten einen Vertrag, in dem sie sich verpflichteten, auf dem Grundstück P straße 20 in L Geschäftsräume und Freiflächen zum Betrieb eines Lebensmittelmarktes zu errichten und der Beklagten mietweise zur Verfügung zu stellen.
Wegen des weiteren Inhalts des Mietvertrages wird auf die bei den Gerichtsakten befindliche Kopie desselben (GA Blatt 75 bis 82) verwiesen.
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