KG - Beschluss vom 04.04.2022
22 W 15/22
Normen:
FamFG §§ 63 f.;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, vom 16.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen HRB

Beschwerde gegen einen NichtabhilfebeschlussEintragung der Bestellung eines weiteren GeschäftsführersPrüfung und Auslegung eines Gesellschaftsvertrages

KG, Beschluss vom 04.04.2022 - Aktenzeichen 22 W 15/22

DRsp Nr. 2022/6807

Beschwerde gegen einen Nichtabhilfebeschluss Eintragung der Bestellung eines weiteren Geschäftsführers Prüfung und Auslegung eines Gesellschaftsvertrages

1. Dem Registergericht obliegt neben der formellen Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen bei begründeten Bedenken auf die Prüfung der (materiellen) Richtigkeit der mitgeteilten Tatsachen. Dies schließt die Prüfung ein, ob nach der Satzung ein weiterer Geschäftsführer bestellt werden darf. 2. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist grundsätzlich seinem objektiven Erklärungswert nach auszulegen. Dabei finden neben Wortlaut und Inhalt und Zweck einer Regelung auch der Anlass ihrer Einfügung Berücksichtigung. Zur Auslegung können aber auch die weiteren zum Handelsregister eingereichten Dokumente herangezogen werden.

Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 08.02.2022 in der Form des Nichtabhilfebeschlusses vom 16.02.2022 wird aufgehoben.

Normenkette:

FamFG §§ 63 f.;

Gründe:

I.