AG Lübeck - Urteil vom 05.07.1994
31 C 1112/94
Normen:
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 535 ;

Beseitigung eigenmächtig angebrachter Satellitenantenne - Anspruch des türkischen Mieters auf Anbringung einer Satellitenantenne

AG Lübeck, Urteil vom 05.07.1994 - Aktenzeichen 31 C 1112/94

DRsp Nr. 2003/7063

Beseitigung eigenmächtig angebrachter Satellitenantenne - Anspruch des türkischen Mieters auf Anbringung einer Satellitenantenne

1. Wer ohne Einwilligung des Vermieters eine Parabolantenne auf dem Grundstück des Vermieters aufstellt, handelt eigenmächtig, was der Vermieter nicht dulden muss.2. Das Grundrecht des Art. 5 GG, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, steht jedermann ungeachtet seiner Heimat zu; der ausländische Mieter soll so gestellt werden wie sein deutscher Nachbar, der auch aus einer Vielzahl deutscher Sender wählen kann.3. Die Vermieterin kann einen möglichst unauffälligen und sachgerechten Platz für die Antenne bestimmen, sodass eine mögliche optische Beeinträchtigung des Gesamtbildes der Wohnanlage gering gehalten wird.

Normenkette:

GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 535 ;

Tatbestand: