AG Bremen - Urteil vom 30.05.1994
21 C 409/93
Normen:
BGB §§ 536, 550;
Fundstellen:
WuM 1994, 381

Beseitigung einer Parabolantenne

AG Bremen, Urteil vom 30.05.1994 - Aktenzeichen 21 C 409/93

DRsp Nr. 2001/10262

Beseitigung einer Parabolantenne

Ein ausländischer Mieter hat auch dann einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zur Anbringung einer Parabolantenne, wenn in dem Haus zwar ein Breitband-Kabel-Anschluß vorhanden ist, über diesen der Empfang ausländischer Programme in der Muttersprache des Mieters aber nur eingeschränkt möglich ist.

Normenkette:

BGB §§ 536, 550;

Tatbestand und Entscheidungsgründe:

I.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach § 495 Abs. 2 Satz 1 ZPO abgesehen.

II.