AG Bremen, Urteil vom 30.05.1994 - Aktenzeichen 21 C 409/93
DRsp Nr. 2001/10262
Beseitigung einer Parabolantenne
Ein ausländischer Mieter hat auch dann einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zur Anbringung einer Parabolantenne, wenn in dem Haus zwar ein Breitband-Kabel-Anschluß vorhanden ist, über diesen der Empfang ausländischer Programme in der Muttersprache des Mieters aber nur eingeschränkt möglich ist.