Die Klage ist nicht begründet.
Der Kläger hat gegen den Beklagten keinen Anspruch aus § 550 BGB auf Entfernung der vom Beklagten auf dem Balkon der gemieteten Erdgeschosswohnung aufgestellten Parabolantenne, weil es sich insoweit unter Berücksichtigung und Abwägung der nach höchstrichterlichen Rechtsprechung maßgeblichen Umstände (OLG Frankfurt, WM 1992, 458, BVerfG, WM 1991, 573, WM 1992,
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