AG Leverkusen - Urteil vom 20.09.1994
28 C 115/94
Normen:
BGB §§ 536, 550 ;
Fundstellen:
WuM 1996, 612

Beseitigung einer Parabolantenne

AG Leverkusen, Urteil vom 20.09.1994 - Aktenzeichen 28 C 115/94

DRsp Nr. 2001/10289

Beseitigung einer Parabolantenne

Ein ausländischer Mieter ist berechtigt, die Zustimmung des Vermieters zur Anbringung einer Parabolantenne zu verlangen, wenn er über diese zehn Programme in seiner Muttersprache empfangen kann, während über die vorhandene Gemeinschaftssatellitenanlage nur zwei Programme empfangen werden können.

Normenkette:

BGB §§ 536, 550 ;

Tatbestand:

Ohne Tatbestand (gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO).

Entscheidungsgründe:

Die Klage ist nicht begründet.

Der Kläger hat gegen den Beklagten keinen Anspruch aus § 550 BGB auf Entfernung der vom Beklagten auf dem Balkon der gemieteten Erdgeschosswohnung aufgestellten Parabolantenne, weil es sich insoweit unter Berücksichtigung und Abwägung der nach höchstrichterlichen Rechtsprechung maßgeblichen Umstände (OLG Frankfurt, WM 1992, 458, BVerfG, WM 1991, 573, WM 1992, 415; vgl. auch LG Mannheim, WM 1992, 469) im vorliegenden Einzelfall nicht um einen vertragswidrigen Gebrauch des Mietobjekts handelt.