Als für den Rechtsstreit (sachlich) zuständiges Gericht wird das Amtsgericht München bestimmt.
I.
Mit ihrer zum Landgericht München I erhobenen Klage macht die in München wohnhafte Antragstellerin Schadensersatzansprüche gegen ihre Wohnungsvermieterin und die das Anwesen betreuende Hausverwaltung als Gesamtschuldner geltend.
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