Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 10.07.2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Zug um Zug gegen Rückgabe des mit Datum vom 01.10.2018 erteilten Arbeitszeugnisses ein neues Arbeitszeugnis mit folgendem Wortlaut zu erteilen:
Frau ..., geboren am ..., war im Zeitraum vom ... bis zum ... als Kostenrechnerin in unserem Unternehmen tätig; im ,,, übernahm sie zusätzliche Aufgaben des Rechnungswesens.
Die ... ... gGmbH ist ein Unternehmen, welches in der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege sowie im Bereich des Betreuten Wohnens tätig ist. Sie gehört zum Unternehmensverbund bestehend aus dem ... , der ... und der ....
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