Die Klägerin ist Eigentümerin zweier K. -Gabelstapler FD 25 und FD 40 (künftig: FD 25 und FD 40), die sie unter Eigentumsvorbehalt an die D. GmbH i.G. geliefert hatte und die nicht vollständig bezahlt worden sind. Von der Käuferin gelangten beide Fahrzeuge zu Reparaturarbeiten in den Besitz der Beklagten. Mit der Klage hat die Klägerin Herausgabe und Schadensersatz von 49.850,-- DM nach fruchtlosem Ablauf einer für die Herausgabe gerichtlich zu bestimmenden Frist, ferner eine monatliche Nutzungsentschädigung von 2.415,-- DM (FD 25) und 3.047,50 DM (FD 40) ab dem 18. September 1996 bis zur Herausgabe oder einer Schadensersatzleistung gefordert.
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