Bestimmtheit von Mietanpassungs- und Vertragsstrafeklauseln
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2001 - Aktenzeichen 9 U 6/01
DRsp Nr. 2002/5553
Bestimmtheit von Mietanpassungs- und Vertragsstrafeklauseln
Eine Mietanpassungsklausel ist hinreichend bestimmt, wenn sich Tragweite und Umfang des Leistungsbestimmungsrechts aus vorvertraglichen Auskünften ergeben. Eine Klausel zur Festlegung einer Vertragsstrafe ist schon dann bestimmt genug, wenn ein Anwendungsfall der Klausel eindeutig feststeht.