LG Hannover - Urteil vom 27.09.1989
11 S 8/89
Normen:
BGB §§ 535, 548 ;
Vorinstanzen:
AG Hannover, vom 28.11.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 530 C 11556/88

Bestreiten der Nebenkosten

LG Hannover, Urteil vom 27.09.1989 - Aktenzeichen 11 S 8/89

DRsp Nr. 2001/8494

Bestreiten der Nebenkosten

Ein pauschales Bestreiten der geltend gemachten Nebenkosten durch den Mieter ist unerheblich. Er hat vielmehr bei demVermieter Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und sodann substantiiert zu bestreiten.

Normenkette:

BGB §§ 535, 548 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 ZPO abgesehen

Entscheidungsgründe:

Die Berufung ist zulässig. Sie hat auch teilweise Erfolg. Im übrigen war sie zurückzuweisen.