BAG - Urteil vom 12.02.2013
3 AZR 636/10
Normen:
BetrAVG § 1 (Ablösung); BetrAVG § 2 Abs. 1; BetrAVG § 2 Abs. 5; BetrAVG § 16; GG Art. 9 Abs. 3; BGB § 133; BGB § 125 S. 1, 2; BGB § 126 Abs. 1; BGB § 127 Abs. 1; BetrVG § 75 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1;
Fundstellen:
AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 62
AP
AuR 2013, 371
BB 2013, 1907
DB 2013, 1796
EzA-SD 2013, 15
Vorinstanzen:
LAG Berlin-Brandenburg, vom 17.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Sa 566/10
ArbG Berlin, vom 13.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 43 Ca 13398/09

Betriebliche Altersversorgung - Betriebliche Altersversorgung; Ablösung von Richtlinien einer Unterstützungskasse durch Betriebsvereinbarung; Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas

BAG, Urteil vom 12.02.2013 - Aktenzeichen 3 AZR 636/10

DRsp Nr. 2013/17411

Betriebliche Altersversorgung - Betriebliche Altersversorgung; Ablösung von Richtlinien einer Unterstützungskasse durch Betriebsvereinbarung; Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas

Orientierungssatz: Das vom Senat für Eingriffe in Anwartschaften entwickelte dreistufige Prüfungsschema ist auf Änderungen der Versorgungsregelungen einer Gewerkschaft nicht einschränkungslos anwendbar. Wird lediglich in noch nicht erdiente, dienstzeitabhängige Zuwächse eingegriffen, reichen sachliche Gründe zur Rechtfertigung des Eingriffs aus. Auf die Proportionalität des Eingriffs kommt es nicht an.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. September 2010 - 13 Sa 566/10 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BetrAVG § 1 (Ablösung); BetrAVG § 2 Abs. 1; BetrAVG § 2 Abs. 5; BetrAVG § 16; GG Art. 9 Abs. 3; BGB § 133; BGB § 125 S. 1, 2; BGB § 126 Abs. 1; BGB § 127 Abs. 1; BetrVG § 75 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, nach welcher Versorgungsordnung sich die Ruhegeldansprüche des Klägers richten.