LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.10.2017
4 Sa 258/15
Normen:
BGB § 133; BGB § 151; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 611a;
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 23.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3692/14

Betriebliche Übung durch wiederholte Vergütungsanpassungen an entsprechende Tarifsteigerungen des TVöD ohne Vorbehalt und ohne Bezugnahme auf einen Haustarifvertrag

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.10.2017 - Aktenzeichen 4 Sa 258/15

DRsp Nr. 2018/6462

Betriebliche Übung durch wiederholte Vergütungsanpassungen an entsprechende Tarifsteigerungen des TVöD ohne Vorbehalt und ohne Bezugnahme auf einen Haustarifvertrag

Gibt die Arbeitgeberin nach Abschluss eines Haustarifvertrages in einem Zeitraum von rund sechs Jahren acht Tariflohnerhöhungen gemäß den Entgelttabellen des TVöD jeweils pünktlich an die Beschäftigten ihres Klinikums weiter, entsteht eine entsprechende Anpassungspraxis aufgrund betrieblicher Übung; acht Vergütungsanpassungen in sechs Jahren ohne jeden Vorbehalt und ohne jedwede Bezugnahme auf den Haustarifvertrag zeugen von einer eindeutig gelebten und geübten Vertragspraxis und stellen hinreichende Anhaltspunkte dafür dar, dass die Arbeitgeberin die Tariflohnerhöhungen des TVöD dauerhaft übernehmen will.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 23.06.2015 - 1 Ca 3692/14 HBS - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin für die Monate

März 2014 bis Februar 2015 952,20 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 79,35 Euro und

ab 01.04.2014 und aus weiteren 79,35 Euro zum 01. des jeweils folgenden Monats bis einschließlich Abrechnungsmonat Februar 2015 und