1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 19.08.2020, Az.:
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
4. Der Streitwert für das Verfahren wird auf 4.852,42 € festgesetzt.
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