BVerwG - Beschluss vom 15.01.2016
10 B 16.15
Vorinstanzen:
OVG Sachsen, vom 10.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 479/12

Bewilligung von Fördermitteln aufgrund der allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung i.R.v. Hochwasserschäden; Rückforderung eines Teilbetrages der Zuwendung

BVerwG, Beschluss vom 15.01.2016 - Aktenzeichen 10 B 16.15

DRsp Nr. 2016/3613

Bewilligung von Fördermitteln aufgrund der allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung i.R.v. Hochwasserschäden; Rückforderung eines Teilbetrages der Zuwendung

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. März 2015 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 13 849,78 € festgesetzt.

Gründe