I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind verheiratet. Sie erzielten in den Streitjahren 1978 bis 1980 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Außerdem hatten sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Form des pauschalierten Nutzungswerts eines im Jahr 1964 errichteten eigengenutzten Einfamilienhauses (§
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