BFH - Urteil vom 03.12.1991 (IX R 155/89) - DRsp Nr. 1996/11317
BFH, Urteil vom 03.12.1991 - Aktenzeichen IX R 155/89
DRsp Nr. 1996/11317
»Ein Unterbeteiligter einer Personengesellschaft erzielt dann keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn er nicht nach außen als Vermieter in Erscheinung tritt und der Hauptbeteiligte ihn nur auf schuldrechtlicher Grundlage am Gewinn und am Auseinandersetzungsguthaben beteiligt sowie ihm nur in bestimmten Gesellschaftsangelegenheiten Mitwirkungsrechte einräumt.«