I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt ein Restaurant nach dem McDonalds System. Die Berechtigung hierzu hatte sie aufgrund eines Franchise-Vertrages von der McDonalds Corporation erworben. Danach war sie u. a. verpflichtet, auf eigene Rechnung Kücheneinrichtungen, Leuchtschriften und sonstige Ausstattung sowie Sitzgelegenheiten entsprechend den Richtlinien des Franchise-Gebers zu erwerben und zu erhalten. In Erfüllung dieser Verpflichtung hat die Klägerin ca. 500.000 DM für die Einrichtung des Restaurants aufgewendet.
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