I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Aktiengesellschaft, ist an der in Österreich ansässigen X-KG beteiligt.
Bis zum 30. September 1979 ermittelte die Klägerin ihren Gewinn nach abweichenden Wirtschaftsjahren jeweils vom 1. Oktober bis 30. September. Ab dem 1. Januar 1980 stellte sie ihr Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr um mit der Folge, daß sich im Veranlagungszeitraum 1979 ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 1979 ergab.
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