I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Der Kläger ist Inhaber eines Gewerbebetriebs; die Klägerin ist bei ihm angestellt Beide gehören der "Religiöse Gesellschaft der Freunde" (Quäker) an.
Im Zusammenhang mit ihrer Einkommensteuererklärung für daß Streitjahr (1983) beantragten die Kläger, "die Finanzbehörde möge in geeigneter Weise sicherstellen, daß die von uns gezahlte und noch zu zahlende Einkommensteuer keine Verwendung oder Mitverwendung für militärische Rüstungszwecke findet. ... Wir lehnen aus religiöser Überzeugung die Anwendung kriegerischer Gewalt grundsätzlich ab und können es deshalb mit unserem Gewissen nicht länger vereinbaren, mit unseren persönlichen Steuern zur militärischen Rüstung unseres Landes beizutragen."
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) ließ dieses Schreiben bei der Einkommensteuerveranlagung für das Streitjahr unberücksichtigt. Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg.
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