Der Feststellungsantrag der Beklagten wird abgewiesen.
Die Revision gegen das Endurteil des 32. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 12. Dezember 2019 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Im Revisionsverfahren streiten die Parteien im Rahmen einer Räumungsklage über die Wirksamkeit einer von der Klägerin unter Berufung auf einen Schriftformmangel zum 30. Juni 2018 ausgesprochenen ordentlichen Kündigung ihres Gewerberaummietvertrags.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|